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Elternberatung

Wir bieten Elternberatung gem. § 95 Abs 1a AußStrG an.

Seit 01.02.2013 ist das neue Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 in Kraft.

Dieses sieht vor, dass  Eltern nicht volljähriger Kinder vor Abschluss oder Vorlage der Scheidungsfolgen, dem Gericht zu bescheinigen haben, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten haben lassen.

In dieser Beratung erhalten Eltern einen ersten Überblick, wie Kinder die Scheidung ihrer Eltern wahrnehmen. Es geht um eine allgemeine Information über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder.

Elternberatung erfolgt bei uns in Form von Einzelberatung an der vorzugsweise Vater und Mutter gemeinsam teilnehmen.

Die Elternberatung wird von eigens durch eine ExpertInnenkommission anerkannte BeraterInnen nach § 95 Abs. 1a AußStrG durchgeführt. 

Anfragen und Terminvereinbarung unter der Nummer 0664/85 475 85 in der Zeit von Mo-Fr von 8:00 bis 12:00 bzw. direkt beim jeweiligen Berater.