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Besuchsbegleitung

Wenn die persönlichen Spannungen zwischen den Eltern unüberbrückbar scheinen, sodass die gerichtlich festgelegte Besuchsrechtausübung nicht funktioniert, dann kann eine Besuchsbegleitung helfen, dass Kinder mit dem besuchsberechtigten Elternteil auch weiterhin in Verbindung bleiben.

Die Besuchsbegleitung soll als Übergang zur Aufrechterhaltung, Neu- oder Wiederanbahnung des Kontakts zwischen getrennt lebenden Elternteilen und ihrem/n  minderjährigen Kind/ern dienen. Die begleiteten Treffen erfolgen auf neutralem Boden.

Die Besuchsbegleitung, Ausmaß und Dauer, wird vom Gericht beschlossen.

Besuchsbegleitung bieten wir ausschließlich in der Beratungsstelle 8430 Leibnitz, Augasse 30/19 an. Diese wird von einer anerkannten Familienberaterin durchgeführt. Zuerst erfolgen Elterngespräche, einzeln oder getrennt, danach werden die Termine für die Besuchsbegleitung festgelegt. Nach den Begleitungen erfolgen wiederum Gespräche mit den Eltern.

Die Kosten der Besuchsbegleitung betragen € 50.- pro Stunde.

Anfragen und Terminvereinbarung unter der Nummer 0664/ 85 475 85 von Mo bis Fr in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr.